Reklama

Waffen-/ Munitionsversand

Der Verkäufer eines EWB - pflichtigen Artikels muss sicherstellen, dass der Artikel nur dem berechtigten Empfänger übergeben wird (§ 34 Abs. 1 WaffG). Dies kann bei einem Versand nur durch eine Legitimationsprüfung des berechtigten Empfängers durch den beauftragten Beförderer erfolgen. Der Verkäufer muss sich vorab darüber informieren, ob der Versand mit dem gewählten Unternehmen (AGB) zulässig ist. Für die Erfüllung dieser waffenrechtlichen Voraussetzung ist jeder Verkäufer selbst verantwortlich.

Waffen können z.B. mit der Deutschen Post AG im versicherten Paket versendet werden. Es ist dabei die Option "eigenhändig" zu wählen. Das Paket darf nicht speziell gekennzeichnet sein.

Zum Versand von Waffen kann auch folgende Spedition empfohlen werden:

http://www.overnite-online.de/v1/waffen.htm

Nie znajdujesz tego, czego szukasz?

Pomoc
Gunni

Asystent udziela ogólnych wskazówek dotyczących obsługi, nie ma dostępu do Twojego konta i nie udziela porad prawnych. Odpowiedzi mogą zawierać błędy.

Cześć, jestem Gunni! Zapytaj mnie, gdzie znaleźć coś w nowym interfejsie eGun.