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starktomtom

Wegen der neuen Rechtslage verweise ich darauf, dass bei meinen Auktionen weder ein Umtausch noch eine Rücknahme möglich sind! Es handelt sich hierbei um reine Privatverkäufe ohne jegliche Gewährleistung (Ausschluss des EU-Gewährleistungsrechts vom 01.01.2002 zu dem auch Privatverkäufer zu einer 2-jährigen Gewährleistung ihrer angebotenen Ware verpflichtet sind, diese aber im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Käufer ausschließen dürfen). Mit seinem Gebot erklärt sich der Bieter mit diesen Bedingungen einverstanden.
Gunni

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