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Nach neuen EU-Richtlinien gilt auch für Privatanbieter (auch bei gebrauchten Artikeln) eine Gewährleistungspflicht von mind. 1 Jahr. Dieses zu leisten ist für mich als Privatanbieter nicht möglich. Deshalb verzichtet der Käufer mit seiner Gebotsabgabe ausdrücklich auf diese Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Ware und gegenüber meiner Person. Also keine Garantie, keine Nachverhandlungen! Die hier gemachten Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen.

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