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Mit der Abgabe eines Gebot es erklärt sich der Bieter/Käufer damit einverstanden, dass er über die ihm gesetzlich zustehende Garantie aufgeklärt wurde und ausdrücklich darauf verzichtet! Gewährleistungsansprüche laut § 438/ Nr. 3 BGB schließe hiermit ausdrücklich aus.
Gunni

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