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Herr_Fossi

Privatverkauf, keine Garantie und Rücknahme. Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf jegliche Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) zu verzichten. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot/der Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Für den Höchstbietenden bedeutet dies auch, dass kein Widerruf besteht.
Gunni

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