rkdo11-80-1
Impressum
Mcgun
Peter Guntenhöner
Karl-Funke-Str. 64
44149 Dortmund
E-Mail: pgsa2003(at)gmx.de
Telefon: 0231 / 4776917
Mobil: 0157 / 36578876
Ust-IdNr.: DE236364462
Steuernummer: 314/5061/2534 FA Dortmund West
Waffenhandelslizenz erteilt durch: Polizeipräsident Dortmund
Informationen zur Online-Streitbeilegung: Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
(Liebe eGun-Mitarbeiter: Bitte den Link nicht entfernen, da dieser gesetzlich vorgeschrieben ist !!)
Altersnachweis
Waren, für deren Erwerb ein Altersnachweis erforderlich ist, gilt folgendes:
- Als Altersnachweise werden nur Personalausweis, Reisepass oder Führerschein akzeptiert.
- Der Altersnachweis kann als Bilddatei (Foto oder Scan) per eMail oder als gut lesbare Fotokopie per Post gesendet werden. Nicht möglich ist die Zustellung per Fax.
- Geliefert wird nur an die Person, deren Altersnachweis vorliegt.
- Die Zusendung des Altersnachweises muss innerhalb von 48 Stunden erfolgen
- Von geprüften eGun-Mitgliedern (ID-Mitglieder) benötigen wir keinen Altersnachweis.
BITTE BEACHTEN - WAFFENRECHTLICHE HINWEISE – BITTE BEACHTEN
1.1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und der Besitz von Gas- und Schreckschusswaffen mit PTB-Kennzeichung ist frei ab 18 Jahren.
1.2. Führen von Gas- und Signalwaffen
Wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf behördlichen Erlaubnis ( kleiner Waffenschein ) (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt
Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).
Das Führen von Gas- und Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar.
Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es ebenfalls keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher).
1.3 Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig (§ 12 Abs. 4 WaffG):
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule
(J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die
Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
2. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,
b) zur Abgabe von Startzeichen im Auftrag der Veranstalter,
c) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
3. mit Signalwaffen
a) bei Not- und Rettungsübungen oder
b) zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
2.1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen über 7,5 Joule ist erlaubnispflichtig (WBK) (siehe § 2 Abs. 2 WaffG).
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Gleiches gilt für den Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.2).
2.2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
2.3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:
Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Der Erwerb und der Besitz von Softairwaffen mit einer Geschossenergie von maximal 0,08 Joule unterliegt keiner Altersbegrenzung.
Der Erwerb und der Besitz von Softairwaffen mit einer Geschossenergie von über 0,08 Joule bis 0,5 Joule max. ist frei ab 14 Jahre.
Es ist verboten, die tatsächliche Gewalt über Soft-Air-(Anscheins)waffen unter
0,5 Joule Geschossenergie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte auszuüben (zu führen).
Seit dem 01.04.2008 ist es verboten, die tatsächliche Gewalt über alle EHM-Messer (alle Schließmesser, die eine Vorrichtung zum einhändigen öffnen haben, unabhängig von der Klingenlänge), feststehende Messer ab einer Klingenlänge von 12 cm und Schlagstöcke, außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums auszuüben (zu führen).
Nicht betroffen von dieser Regelung ist das Führen der genannten Messer zur Ausübungen von Berufen, Hobbies und Brauchtumspflege. Bei den Schlagstöcken zur Ausübungen von Berufen (Sicherheitsdienst).
Führen einer freien Waffe
Führen ist, wenn die Waffe mit wenigen Handgriffen (weniger als 3 Handgriffe) in Anschlag/Gebrauch gebracht werden kann, z.B. das Tragen am Körper, aufbewahren im Handschuhfach.
Dies ist bei einigen Waffentypen verboten oder mit Auflagen belegt.
Transportieren einer freien Waffe
Darunter versteht man den Transport einer Waffe im verschlossenen Behältnis.
Dies ist generell erlaubt, wenn die Altersbeschränkungen eingehalten werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für eGun mit dem Namen „rkdo 11-80-1“
I. Allgemeines und Geschäftsbeziehungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die im Rahmen des eGun-Shops mit dem Händlernamen „rkdo 11-80-1“ des Herrn Peter Guntenhöner, Karl-Funke-Str. 64, 44149 Dortmund (im nachfolgenden „Verkäufer“ genannt) zustande gekommenen Vertragsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und seinen Kunden (im nachfolgenden „Käufer“ genannt).
- Verträge kommen sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern zustande.
- Gemäß § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu dem Zwecke abschließt der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
- Gemäß § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
II. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertragsschluss findet über eGun statt. Hierfür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eGun Deutschland. Diese sind erreichbar unter der Internetadresse
http://www.egun.de/market/help.php?topic=AGB&plain=1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der eGun lauten wie folgt:
„Zustandekommen des Vertrages“
Nutzer die unter Nutzung der eGun-Website einen Artikel zwecks Online-Auktion einstellen, geben ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter bestimmt beim Einstellvorgang eine Frist, innerhalb derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Auktionslaufzeit). Das Angebot wird durch Abgabe eines Gebotes durch den Bieter angenommen. Das Gebot erlischt wenn ein anderer Bieter ein höheres Gebot abgibt. Am Ende der Auktionslaufzeit kommt zwischen dem Anbieter und dem Bieter mit dem höchsten Gebot ein Vertrag über den Kauf des vom Anbieter bei eGun eingestellten Artikels zustande. Der zustande gekommene Preis versteht sich als Bruttopreis (d. h. inklusive Mehrwertsteuer). Es besteht weiterhin die Möglichkeit Angebote auf der eGun-Website mit der Option „Sofort-Kaufen“ (Festpreis) anzubieten. Ein Vertrag kommt in diesem Falle durch den sofortigen Kauf des Artikels zustande. Dieser Kauf ist unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit. Diese Möglichkeit besteht nur so lange wie der Artikel noch nicht beboten wurde. Falls eine Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und Bieter nicht gelingt, wird eGun innerhalb eines automatischen Verfahrens den Artikel dem zweithöchsten Bieter anbieten, damit der Vertrag doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss kommt.
III. Lieferung, Versandkosten, Verpackungskosten sowie Gefahrenübergang
- Soweit eine Lieferung (Auslieferung an das Versandunternehmen) zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurde, erfolgt diese unverzüglich nach Geldeingang. Die Versand- sowie Verpackungskosten entnehmen Sie bitte unter der Rubrik „Versand & Zahlung“.
- Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so trägt das Versandrisiko ausschließlich der Verkäufer. Ist der Käufer hingegen Unternehmer, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert hat.
IV. Preise, Umsatzsteuer, Zahlung
- Beim Erwerb über eine Online-Auktionsplattform gilt derjenige Preis, zu dem der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Alle angegebenen Preise sind daher Endpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten und Verpackungskosten. Die zuzüglichen Versand- und Verpackungskosten entnehmen Sie unter der Rubrik „Versand & Zahlung“ wie in III. Ziff. 1 beschrieben. Im Übrigen gelten die vereinbarten Preise.
- Die gewährten Zahlungsarten (Überweisung) entnehmen Sie bitte unter der Rubrik