Ergänzende Hinweise - VOR GEBOTSABGABE LESEN !!! Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach EU-Gesetz zustehende 1-Jahres-Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Mit Abgabe des Höchstgebotes wird ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen, so dass es sich um eine Versteigerung im Sinne §156 BGB handelt. Das bedeutet auch, dass der Höchstbietende nach §3 Artikel 2 Absatz 5 FernAbsG kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Regelung mit Abgabe seines Gebotes an.