PRIVATVERKAUF - KEINE GARANTIE - KEINE RÜCKNAHME - KEINE WANDLUNGEN - KEIN TAUSCH Das neue EU- Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/ Garantie bei Gebrauchtwaren, auch bei Privatverkäufen vor. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen eventuell gesetzlich zustehende Garantie/ Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
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