Gewährleistung

Das neue Gewährleistungsrecht seit 1.1.2002 zwingt mich dazu, folgende Angaben zu machen:

Ich bin kein Händler und daher gibt es bei meinen Auktionen auch keine weitere Gewährleistung oder Garantie oder Nachverhandlungen bzw. einen Kauf auf Probe mit Warenrücknahme. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren, auch bei Privatkäufen vor. Jeder eGun-Käufer könnte also 52 Wochen nach Kauf hingehen, die Ware als nicht mehr funktionsfähig deklarieren und Ersatz verlangen. Dies gilt nun auch im Wege der EU weiten Rechtsangleichung nach Deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

> Mit der Abgabe eines Gebots in einer meiner Auktionen stellen Sie mich von dieser Gewährleistungsgarantie ausdrücklich frei !!! <