Das neue EU-Rechts macht es leider notwendig: Der Artikel wird so wie er ist von privat verkauft, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Neuwaren völlig zu verzichten ebenso auf den Gewährleistungsanspruch sowie auf Ihr Rückgaberecht. Zusammen gefasst: Keine Garantie, keine Rückgabe, kein Ersatz bei Verlust auf dem Transport, gekauft wie ersteigert oder gesehen! Der Artikel wird daher "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Ein durch erfolgreiche Ersteigerung zustande gekommener Kaufvertrag kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Abgabe eines Gebotes alle für ihn relevanten Informationen zu besorgen und evtl. Unklarheiten zu beseitigen. Bei Erlaubnis pflichtigen Gegenstände wie Waffen und wesentlich Waffenteiln muss eine gültige Erlaubnis, so wie NRW -ID P und E vorhanden sein!