Gemäß den Gesetzesbestimmungen für Privatverkäufe erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an.
Der Artikel wird dem Höchstbietenden unter Ausschluss jeder Rechts- und Sachmängel verkauft. Rückgabe des Artikels, Umtausch, Rücktritt, Minderung oder Nachverhandeln sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.
Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen.