Da Privatverkauf keine Garantie und Gewährleistung und damit auch keine Wandelung, Minderung oder Rückgabe und auch keine Haftungsansprüche.

Der Artikel wird so gut wie möglich beschrieben.

Es wird immer auf das geboten, was auf dem Bild zu sehen ist.

Bitte stellen Sie Ihre Fragen VOR Gebotsabgabe.

Bei Auktionen die einen Altersnachweis erfordern ist bitte zu beachten:

 Luftdruckwaffen

In Deutschland sind Druckluftwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahren frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Für das Führen von Druckluftwaffen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein Voraussetzung. Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z. B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt nicht als Führen und ist erlaubt, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei, sofern die Geschosse einen befriedeten Bereich, in der Regel das Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, § 12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. 4, Nr. 1 lit. a). Dies gilt nur für „freie“ Luftdruckwaffen.

 Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen

Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein . Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch:

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:

a) Notwehr, Notstand

b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

c) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben

d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird.

Der Gewinner erbringt einen Altersnachweis, aus dem hervorgeht, dass er volljährig ist.

Bei ID-zertifizierten Mitgliedern ist das nicht erforderlich.

Der Gewinner bestätigt, dass die Sendung von einer volljährigen Person entgegengenommen wird.