Weitere Informationen zur Abwicklung und die Lieferbedingungen erhalten Sie auf der Seite myGun.
Mit Abgabe eines Gebotes oder bei Sofortkauf erklärt der Bieter/ Käufer, über die dort genannten Lieferbedingungen als Vertragsgrundlage in Kenntnis gesetzt zu sein und diese anzuerkennen.
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hitpoint gunshop
eine Einrichtung der
Hitpoint Schiesskino GmbH
Bahnstr. 51
D-61449 Steinbach
Germany
Tel.: +49 6171 9161 300
Fax: +49 6171 9161 308
E-Mail.: osterod@hitpoint-frankfurt.de
Geschäftsführer: Dr. Marcel Osterod
HRB 11264, Amtsgericht Bad Homburg
St.Nr: 00323558051, Finanzamt Bad Homburg
USt.ID-Nr.: DE264650384
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Bedingungen finden Anwendung auf Verträge über Warenlieferungen, die per Brief, Katalog, Telefon, E-Mail, sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste, d. h. unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zwischen Verbrauchern und Unternehmern abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel sind damit alle Kommunikationsmittel, die einen Vertragsschluss unter körperlich Abwesenden ermöglichen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, wenn der Unternehmer die über Fernkommunikationsmittel vom Käufer vorgenommene Bestellung auf gleichem Wege bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
§ 3 Preise / Preisänderungen
Die Preise sind Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich der jeweils angegebenen Kosten für Versand und Verpackung. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und / oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Unternehmers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferzeit
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Bei Vorliegen von durch den Unternehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Verbraucher gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Unternehmer beginnt.
§ 5 Gewährleistung
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Sache. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate vom Ablieferungszeitpunkt an. Ist eine Sache als Dekorations- oder Sammlerartikel beschrieben, ist die Gebrauchs-/ Funktionsfähigkeit keine zugesicherte Eigenschaft.
§ 6 Haftung des Unternehmers
Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 7 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Unternehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Verbraucher jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Unternehmer das erweiterte Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Verbraucher / Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Verbrauchers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Unternehmer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 8 Zahlung
Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regelfall per Vorauskasse sofort bei Vertragsabschluss – spätestens jedoch 7 Tage nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung – zur Zahlung fällig. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 9 Erwerb von Waffen, Munition
Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur ausgehändigt bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z. B. Jagdschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax wird nicht anerkannt), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbsschein im Original oder Sondergenehmigung im Original. Erwerbscheinfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original- Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
Widerrufsbelehrung:
§ 11 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit §1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Hitpoint Schiesskino GmbH, Dr. Marcel Osterod, Bahnstr. 51, D-61449 Steinbach
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf Ihre Kosten und Gefahr zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Allgemeine rechtliche Hinweise:
Das Führen von (Schuss)-Waffen erfordert einen Waffenschein. Schießen ist nur auf zugelassenen Schießstätten oder mit Schießerlaubnis erlaubt. Das Führen beim Transport ist nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit im verschlossenen Behältnis, nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sowie getrennt von Munition zulässig.
Das Führen von erlaubnisfreien SRS-Waffen ist nur zulässig mit einem "kleinen" Waffenschein und nicht bei öffentlichen Veranstaltungen.
Der Erwerber erlaubnispflichtige Schusswaffen hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.
Ehemalige Kriegswaffen, Bestandteile oder Munition, welche vom KWKG erfasst werden, haben durch Demilitarisierung gem. Richtlinien des BMWA die Kriegswaffeneigenschaft verloren. Die Verordnung über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (KrWaffUmgV) ist zu beachten. Das Führen von unbrauchbar gemachten Kriegswaffen ist verboten, ebenso der Umgang durch Kinder und Jugendliche.
Waffenhandelserlaubnis erteilt durch:
Hochtaunuskreis, Landratsamt Bad Homburg, Waffenbehörde, Postfach 1941, 61289 Bad Homburg v. d. H.