Laut Europarecht muss dieser Hinweis bei jeder Onlineauktion angefügt sein, sonsten haftet der Veräußer ein Jahr für die veräußerten Artikel. Aufgrund der Gesetzesbestimmungen erfolgt dieser Verkauf unter Ausschluss jeglicher Garantie, Rücknahme und Gewährleistung der erworbenen Ware. Es handelt sich um einen Privatverkauf, deshalb kann ich keine Garantie nach Eroparecht übernehmen. Der Erwerber ist damit einverstanden und verzichtet auf Rücknahme, Garantie, Minderungen sowie Nachverhandlungen dies ist Bestandteil des Kaufvertrags.