Es handelt sich um eine Privat-Verkauf im Sinne des § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Käufer kein Rücktrittsrecht genießt. Jede Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen u. Gewissen beschrieben. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren dies. Jeglicher Garantieanspruch ist ausgeschlossen.