Und nun das übliche : Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Kein Umtausch, Nachverhandeln oder Rückgabe. Mit einer Gebotsabgabe erkennen sie diese Bedingungen an.