Mit Abgabe eines Gebotes gilt der Zustand der Ware als akzeptiert. Der Bieter akzeptiert, dass er bei Nichtabnahme 30% der Verkaufssumme und alle anfallenden Gebühren als Aufwandentschädigung zahlt. Nach Abgabe eines Gebotes / Sofortkauf erklären Sie sich damit einverstanden und akzeptieren das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes / Sofortkauf erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, wie bei allen Privatverkäufen üblich, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren sowie auf die Sachmängelhaftung zu verzichten. D.h., die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung / Garantie und Sachmängelhaftung verkauft.