23.11.2024 03:24:36 |
von 'wabawa'Zur Info: Wenn ich auf Waren mit steigere bei denen "Kein Export" angegeben ist dann respektiere ich das selbstverständlich. Ich habe für solche Fälle einen Händler in Deutschland der auf meine Kosten den Export durchführt. Dieser deutsche Händler ist dann der Käufer in waffenrechtlicher Sicht, mit dem Export hat der Verkäufer nichts zu tun, er verkauft an den deutschen Händler. |
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