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22.11.2024 06:04:11
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von 'totera'

1976 wurde das Waffengesetz so ergänzt, dass alle Waffen

die man im Besitz hatte, angemeldet werden mußten.

Deshalb stehen die meisten von mir angebotenen Waffen  auch in meiner grünen WBK.

 

Da es in Deutschland in den Ländern keine einheitliche Regelung gibt,

empfehle ich immer die zuständige Behörde an Ihrem Wohnort zu

befragen.

 

Nach dem Verkauf muß ich die Waffe aus meiner grünen Karte austragen

lassen, und den Verbleib der Waffe belegen durch eine Käuferadresse und

Kopie einer WBK die zum Erwerb dieser Waffe berechtigt..

Eine Information geht anschließend von meiner Behörde

an die zuständige Behörde des neuen Besitzers.

 

Ich empfehle deshalb dringend die Rücksprache mit Ihrer zuständigen Behörde um  das Risiko eines Einzugs der Waffe nicht einzugehen.

 

Ohne eine entsprechende Berechtigung kann ich keine pflichtige Waffe

versenden oder aushändigen!

Eine verkaufte und aus meiner WBK ausgetragene Waffe kann auch nicht mehr zurückgenommen werden, wenn Ihre Eintragung in die WBK nicht erlaubt wird!

und kann nur noch in Ihrem Wohnort der Polizei überlassen werden.

 

Vielen Dank für die Beachtung dieser Anweisung.

totera


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