21.11.2024 20:36:30 |
von 'thor5906'Für EWB-pflichtige Artikel, erwarte ich vom Käufer (ohne weitere Aufforderung) einen Nachweis der EWB (NRW-Nr. und NRW-ID) per Mail. Ebenso brauche ich die Telefonnummer seines Sachbearbeiters der Genehmigungsbehörde, damit ich die Daten überprüfen kann. |
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