von 'team_militaria'Team Militaria
Inhaber: Jan Stiller
Goethrstr. 61
D-45721 Haltern am See
info@team-militaria.de
USt-IdNr.: DE 290979240
AG Gelsenkirchen
Bei allen von uns angebotenen Stücken handelt es sich um zeitgenössische Originale, sofern sie nicht ausdrücklich anders beschrieben sind. Alle Beschreibungen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Unsere Bilder sind Teil der Beschreibung und sind nicht elektronisch nachbearbeitet. Wir gewähren ein uneingeschränktes Rückgaberecht auf Originalität.
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Geltungsbereich
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Von nachstehenden Verkaufsbedingungen gilt der Abschnitt II. ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
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Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten Verkaufsbedingungen für Unternehmer.
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
2.1. Angebot und Angebotsunterlagen
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Die Darstellung des Sortiments von Jan Stiller Team Militaria auf Internetseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.
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Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die Bestellung eines in unserem Webshop angebotenen Artikels erfolgt durch Anklicken des Buttons “In den Warenkorb” und die anschließende Eingabe der abgefragten Daten („Adresse eingeben“). Vor dem Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben zu prüfen und Eingabefehler zu korrigieren („Bestellung prüfen und abschicken“). Der Bestellvorgang kann jederzeit durch Schließen des Browsers abgebrochen, Eingabefehler durch Betätigen des „Zurück“-Buttons im Browser korrigiert werden. Wenn alle Angaben korrekt aufgeführt sind, wird die Bestellung durch Anklicken des Buttons “Abschicken” für Sie verbindlich.
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Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Jan Stiller Team Militaria das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Ware oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.
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Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.
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Bei eBay-Auktionen nimmt der Bieter das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion, bei Angeboten zum Sofortkauf durch Klicken auf den Button “Sofort kaufen” an. Nach Anklicken des “Bieten”- oder “Sofort Kaufen”-Buttons wird das Gebot vor der endgültigen Versendung nochmals angezeigt; der Bieter hat hierbei die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren. Mit Anklicken des Buttons „Gebot bestätigen“ oder „kaufen“ wird die Erklärung bindend. Eine Korrektur ist dann nicht mehr möglich. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande.
2.2. Fälligkeit und Aufrechnung
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Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig.
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Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2.3. Zahlungsmodalitäten und Lieferung
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Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse, Überweisung, Barzahlung bei Selbstabholung oder PayPal vornehmen.
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Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist 5 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises. Anderenfalls beträgt die Lieferfrist 5 Werktage nach Mitteilung der Lieferadresse.
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Eine Selbstabholung ist nur nach vorheriger Absprache eines Termins zur Abholung möglich.
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Die Lieferung erfolgt unter Berechnung der angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Sofern der Kunde eine besondere Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, hat er zusätzlich diese Mehrkosten zu tragen.
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Der Kunde hat im Fall einer Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40,00 € zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
2.4. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma Jan Stiller Team Militaria, Goethestr. 61 , 45721 Haltern am See, Tel. +49 (0) 02364/ 6083983, E-Mail: info@team-militaria.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür gerne das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufsrechts
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, exklusive der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
2.5. Mängelhaftung
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Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware.
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Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit wir aufgrund Gesetz zwingend haften oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen.
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Jan Stiller Team Militaria weist ausdrücklich darauf hin, dass geringe Abweichungen der Kaufgegenstände von der Produktbeschreibung mit Bild, beispielsweise in Farbton oder Format, vorkommen können; eine solche Abweichung stellt keinen Mangel dar. Die Beschreibung der Sache erfolgt nach Kenntnisstand und aus Erfahrungswerten von Team-Militaria.
2.6. Eigentumsvorbehaltssicherung
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Jan Stiller Team Militaria behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
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Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die uns gehörende Ware hat der Kunde Jan Stiller Team Militaria unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
2.7. Datenschutz
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Zur Auftragsabwicklung speichert Jan Stiller Team Militaria personenbezogene Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, die Identität des Kunden zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer des Kunden.
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Informationen, die nicht mit der Identität des Kunden in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel Anzahl der Nutzer der Webseite), fallen nicht darunter. Der Kunde kann unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung seiner Identität nutzen.
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Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, fragen wir nach seinem Namen und anderen persönlichen Informationen. Es unterliegt der freien Entscheidung des Kunden, ob er diese Daten eingibt. Die Angaben speichern wir auf geschützten Servern in Deutschland.
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Bei jedem Zugriff auf unsere Server werden Daten für statistische und Sicherungszwecke gespeichert. Wir erfassen hier lediglich für eine begrenzte Zeit die IP-Adresse des Internet Service Providers, Datum und Uhrzeit sowie die Webseite, die der Kunde bei uns besucht. Diese Daten werden ausschließlich zur Verbesserung unseres Internetdienstes genutzt und nicht auf den Kunden zurückführbar ausgewertet.
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Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden.
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Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: Firma Jan Stiller Team Militaria, Goethestr. 61, 45721 Haltern am See, E-Mail: info@team-militaria.de, widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Firma Jan Stiller
Team Militaria
Goethestr. 61
D – 45721 Haltern am See
E-Mail: info@team-militaria.de
- hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_________________________________________________________________________
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
_________________________________________________________________________
- Name des/der Verbraucher(s)
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- Anschrift des/der Verbraucher(s)
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- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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- Datum
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*Unzutreffendes streichen
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer
3. 1. Angebot und Angebotsunterlagen
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Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von Jan Stiller Team Militaria schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn Jan Stiller Team Militaria in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
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Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten. Die Darstellung des Sortiments von Jan Stiller Team Militaria auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.
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Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware/Dienstleistung durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Jan Stiller Team Militaria das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.
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Jan Stiller Team Militaria ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
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Wir behalten uns vor, eine gegenüber unserem Angebot in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern/zu leisten.
3. 2. Fälligkeit und Aufrechnung
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Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig.
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Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3. 3. Lieferzeit
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Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Bestellung.
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Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
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Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
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Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
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Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
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Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
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Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
3. 4. Gefahrenübergang und Verpackungskosten
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
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Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
3. 5. Mängelhaftung
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Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Jan Stiller Team Militaria nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Jan Stiller Team Militaria verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
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Jan Stiller Team Militaria haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Jan Stiller Team Militaria keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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Jan Stiller Team Militaria haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
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Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
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Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
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Jan Stiller Team Militaria weist ausdrücklich darauf hin, dass geringe Abweichungen der Kaufgegenstände von der Produktbeschreibung mit Bild, beispielsweise in Farbton oder Format, vorkommen können; eine solche Abweichung stellt keinen Mangel dar.
3. 6. Gesamthaftung
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Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III. 5. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.
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Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
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Soweit die Schadensersatzhaftung Jan Stiller Team Militaria gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Jan Stiller Team Militaria.
3. 7. Eigentumsvorbehaltssicherung
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Jan Stiller Team Militaria behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Jan Stiller Team Militaria berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Jan Stiller Team Militaria liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Jan Stiller Team Militaria ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
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Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Jan Stiller Team Militaria unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Jan Stiller Team Militaria Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Jan Stiller Team Militaria die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
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Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Jan Stiller Team Militaria
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jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Jan Stiller Team Militaria, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jan Stiller Team Militaria verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Jan Stiller Team Militaria verlangen, dass der Kunde Jan Stiller Team Militaria die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
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Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Jan Stiller Team Militaria. Wird die Kaufsache mit anderen, Jan Stiller Team Militaria nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Jan Stiller Team Militaria das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
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Wird die Kaufsache mit anderen, Jan Stiller Team Militaria nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Jan Stiller Team Militaria das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Jan Stiller Team Militaria anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Jan Stiller Team Militaria.
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Der Kunde tritt Jan Stiller Team Militaria auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
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Jan Stiller Team Militaria verpflichtet sich, die Jan Stiller Team Militaria zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Jan Stiller Team Militaria.
3. 8. Datenschutz
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Zur Auftragsabwicklung speichert Jan Stiller Team Militaria die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
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Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an: Firma Jan Stiller Team Militaria, Goethestr. 61 , 45721 Haltern am See, E-Mail: info@team-militaria.de, widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
3.9 Geltung und Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere §§ 86, 86a StGB
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Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass angeforderte und von uns ausgelieferte zeitgeschichtlichen und militärhistorischen Exponate, insbesondere diejenigen aus der nationalsozialistischen Zeit (dritte Reich), nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung geliefert werden und damit den §§ 86, 86a StGB wie auch dem sonstigen geltenden Recht entsprochen wird.
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Sie als Käufer verpflichten sich mit ihrer Bestellung rechtsverbindlich, diese Objekte nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke aus in Absatz 1 genannten Gründen zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch im Sinne der §§ 86, 86a StGB oder in sonst strafbarer oder verfassungsfeindlicher Weise zu nutzen. Nur unter dieser Voraussetzung werden Bestellungen akzeptiert.
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Hieb-, Stich- und Stoßwaffen werden nur an Personen ab.
Rein vorsorglich weisen wir auf die nachfolgenden Vorschriften des Strafgesetzbuches hin, deren Einhaltung zwingend erforderlich und Grundlage jedweder unserer Vertragsbeziehungen ist:
(1) Wer Propagandamittel
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einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
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einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
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einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
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Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
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im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
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Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
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