22.11.2024 16:47:10 |
von 'superknallkopf'Ich als Verkäufer: Dann gilt: Dies ist ein Privatverkauf. Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert. Eine Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, bieten Sie nicht. |
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