21.11.2024 21:27:59 |
von 'ring-than'Achtung! Bei sogenannten Spassbietern wird 35Prozent der Gesamtsumme (Auktionspreis plus Versandkosten) in Rechnung gestellt(Rechtsanwalt) . Ich verkaufe o. g. Artikel unter Ausschluss jeglicher Garantie / Gewährleistung und Sachmängelhaftung, keine Rückgabe und das klingt juristisch dann so:
Dies ist eine Versteigerung/Angebot im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende/Käufer nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebot / Kauf an. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. im Falle des Sofortkaufes, gelten alle Mängel, auch nicht aufgelistete als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und/oder Reklamation verzichten. Für Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen! Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft! Bieten/kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Ankauf: Dieser Text ist zur rechtlichen Absicherung verfasst, Sollten wieder erwarten Unstimmigkeiten oder ähnliches auftreten, Finden wir bestimmt eine zufriedenstellende Lösung für alle!!!
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