22.11.2024 05:35:26 |
von 'pokerboy'Als privater Verkäufer kann ich die normale gesetzliche Gewährleistungspflicht für zwei Jahre nicht gewähren. Die von mir angebotenen Artikel entsprechend ohne wenn und aber der dazugehörigen Beschreibung. Im Sinne des ehrbaren Kaufmanns biete ich nur Ware an, mit der ich selbst gute Erfahrungen gemacht habe bzw. die mir gute Dienste leistete. Mit der Abgabe eines Gebotes auf einen meiner angebotenen Artikel verzichten Sie automatisch auf o. g. Gewährleistungsanspruch. Ich bewerte als Käufer sofort nach Erhalt der Ware, als Verkäufer sofort nach Geldeingang. Nach verbuchtem Geldeingang bitte ich um drei Tage Bearbeitungszeit. |
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