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21.11.2024 23:20:39
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von 'mika1908'

§ 9 Erwerb von Waffen, Munition, Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur ausgehändigt bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z. B. Jagdschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax wird nicht anerkannt), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbsschein im Original oder Sondergenehmigung im Original. Erwerbscheinfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original- Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden Verkauf nur an Berechtigte gegen Vorlage der entsprechenden Erwerbserlaubnis! Wir versenden ausschließlich Gesetzeskonform per ID-Überprüfung (Ausweisnummer des Erlaubnisinhabers wird vom Boten abgeprüft), daraus resultiert auch die Höhe der Versandkosten, welche GRUNDSÄTZLICH nicht verhandelbar sind. Abholtermine sind telefonisch zu vereinbaren.

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