21.11.2024 23:47:20 |
von 'michas'Das EU-Gesetz schreibt vor, den folgenden Vermerk bei Privatverkäufen aufzuführen: "Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware, sofern es nicht anders beschrieben ist. Diese Waren sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge keinerlei Gewinnerzielungsabsicht im gewerblichen Sinne. Da auch Privatverkäufer ein Jahr in Gewährleistung eintreten müssen, wenn sie dieses nicht ausdrücklich ausschließen, erkläre ich hiermit in aller Deutlichkeit, dass ich für meine privat versteigerten Artikel weder Gewährleistung noch Garantie übernehmen kann. Hierfür haben Sie bitte Verständnis. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und auf Umtausch bei Gebrauchtwaren in Gänze zu verzichten ! Bei Verkäufen erwarte ich den Geldeingang und gegebenenfalls den Erhalt der Erwerbsberechtigung innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende. Danke!" |
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