21.11.2024 20:32:33 |
von 'martina61'Hallo und danke für Ihr Interesse. Als Privatperson kaufe oder verkaufe ich den einen oder anderen Artikel für mich bei egun. Diese Käufe oder Verkäufe sind rein privater Natur ohne jegliche Gewinnabsicht. Dies sind Versteigerungen im Sinne § 156 BGB, was bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312 d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals Fern Abs. G) kein Rücktrittsrecht genießt. Leider notwendiger Hinweis: Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung zu verzichten Sämtliche Artikel, welche ich anbiete sind bestmöglich beschrieben, |
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