25.11.2024 15:12:42 |
von 'juergenthevet'Auch wenn ich Ihnen die Richtigkeit der Beschreibung versichere - und bereit bin, für diese zu garantieren - , muß ich daraufhinweisen, das es sich um einen Privatverkauf handelt und eine Gebotsabgabe Ihrerseits ausdrücklich unter Verzicht auf das Ihnen normalerweise zustehende Grantierecht nach BGB/EU etc. in jedweder Form erfolgt. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich mit obigem Satz einverstanden und gehen insoweit einen rechtsverbindlichen Vetrag ein. |
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