26.11.2024 06:11:35 |
von 'horre1'Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird „so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möglichst genau, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen kann. Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf). Die Versandkosten zahlt der Käufer. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt/bleibt uneingeschränkt. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie/Gewährleistung vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Mit Abgabe eines Gebotes gehen Sie einen verbindlichen Kaufvertrag ein, die Ware muss bezahlt und abgenommen werden. Keine Rücknahme der Ware. Spaßbieter werden rechtlich belangt. Danke für Ihr Verständnis. Viel Spaß beim Bieten! |
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