21.11.2024 23:57:54 |
von 'hauptschwein81'Ich bin Privatanbieter. Bei der von mir angebotenen Ware handelt es sich um Gebrauchtware. Der Bieter bzw. Käufer geht mit dem Gebot bzw. dem Kauf einen bindenden Vertrag ein. Der Käufer verzichtet mit Gebotsabgabe bzw. dem Kauf auf eine Gewährleistung, eine Garantie sowie die Möglichkeit des Umtauschs. Keine Rücknahme, keine Nachverhandlung! Gem. Fernabsatzgesetz besteht bei einer Versteigerung kein Widerrufsrecht. Die Ware wird nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und kann ggf. nach Absprache bzw. im Rahmen der Möglichkeiten vor Gebotsabgabe besichtigt werden. Wenn ein Altersnachweis erforderlich ist: vollständiger Scan per Mail. Ist eine EWB erforderlich: vollständiger Scan per Mail und Rückfrage beim Amt. Der Versand erfolg immer erst nach Zahlungseingang und wird durch den Käufer bezahlt. |
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