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03.05.2024 04:56:38
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von 'ehrlicher_bob'

Liebes eGun-Mitglied!

Von mir zum Verkauf angebotene Artikel werden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben.

Ich habe es nicht nötig mich hier zu bereichern!

Wenn ich etwas anbiete, dann sind das in der Regel Güter die ich doppelt oder überflüssig habe.

Der jeweilige Startpreis ist in der Regel ein "Leckerbißchen" für potentielle Käufer, da selbiger meist unter dem jeweiligen Kaufpreis liegt.

Das Risiko, hochwertige Artikel beispielsweise für den Startpreis von 1,-Euro abgeben zu müssen scheue ich trotzdem. ;-)

Noch ein Wort an die Spassbieter, die hier immer öfter auftreten:

Nach einem überflüssigen Spassgebot werdet Ihr ohnehin gesperrt. Ich habe es mir (dank Rechtschutz) zur Gewohnheit gemacht, den abgeschlossenen Kaufvertrag auf recht langwierigem, rechtlichem Weg zu meiner Befriedigung zu vollenden.

Selbiges lief in der Vergangenheit in der Regel zu Ungunsten (finanziell) der jeweiligen Spassbieter.

Ich bin aber auch in der Zukunft bereit solch steinige Wege gehen zu müssen, um diesen "Ungeist" der Spassbieterei ein für alle mal auszumerzen. Für mich sind es jeweils nur ein paar Minuten beim Anwalt, für den Spassbieter in jedem Fall unangenehme Briefe und Kosten. DU solltest also wirklich nur bieten wenn Du den Artikel wirklich erwerben willst!


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