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22.11.2024 05:33:47
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von 'ehrlicher_bob'

Liebes eGun-Mitglied,

wer mitbieten will, sollte auch über die notwendigen Mittel verfügen, den Artikel anschließend bezahlen zu können/zu wollen!

Die Spassbieterei ist ein Ärgernis, welches ich, bei höherpreisigen Artikel rechtlich verfolgen lasse.

Vor einigen Jahren habe ich hier diverse, hochwertige Schreckschusswaffen angeboten, wovon eine den Preis von über 250,- Euro erreichte. Der Käufer zahlte nicht und reagierte auch nicht auf Mails.

Ich beauftragte einen Anwalt für Vertragsrecht mit der Durchsetzung des Kaufvertrages. Der Anwalt arbeitete natürlich auf Kosten des Käufers, da ich den Kaufvertrag erfüllen wollte.

Durch Ermittlung der IP-Adresse und zahlreiche Schreiben des Anwalts stiegen die Kosten höher als der Warenwert, worauf der Käufer noch immer nicht reagierte.

Es kam zu einem Gerichtsverfahren, zu dem der Käufer nicht erschien, weswegen ein Versäumnisurteil erging.

Ich wurde vom Kaufvertrag entbunden und der Anwalt beantragte das gerichtliche Mahnverfahren um die entstandenen Kosten beizubringen

End vom Lied: gegen den Käufer wurde eine Lohn und Kontopfändung veranlasst, gleichzeitig versuchte ein Gerichtsvollzieher, bei dem Käufer Dinge von Wert zu pfänden. Die Verpflichtungen, des Käufers waren nunmehr in einem vierstelligen Betrag gelandet, ohne das er eine Ware erhalten hatte.

Mittlerweile habe ich im Internet eine Rechtsanwaltskanzlei in Hürth bei Köln gefunden, die sich auf ausschließlich solche Fälle spezialisiert hat. Selbige läßt sich ganz einfach online beauftragen, ohne das ich Lauferei oder Zeitverlust habe.

Wenn Du also bieten, aber den Kaufvertrag nicht erfüllen willst, wenn Du massive, finazielle Probleme und eine versaute SCHUFA willst, dann nur zu!


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