von 'darkwood334'
Hallo Die Artikel die ich anbiete sind Privatverkäufe. Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen der EU bei Gebrauchtwaren der obligatorische Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes für diesen Artikel erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bzw. Gewährleistung und Rückgaberecht völlig zu verzichten. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie nicht ausdrücklich damit einverstanden sind
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