21.11.2024 22:38:05 |
von 'damir1982'Ab sofort schreibt das neue EU-Gesetz vor, nachfolgenden Vermerk bei Privatverkäufen aufzuführen: "Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware. Diese Waren sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Auktionen keinerlei gewerbliche Zwecke. Eine Rechnung gibt es nicht. Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewährleisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, das ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und auf Umtausch bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Meine Verkäufe sind alle Privat,ohne jegliche Garantie ,Rücknahme oder sonstige Gewährleistung. Bei unversichertem Versand kein Ersatz bei Verlust |
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