23.11.2024 11:59:43 |
von 'ceh3po'Hallo verehrter Verkäufer, gerne erbringe ich den Nachweis, dass ich zum Erwerb von Waffen, Teilen und Munition berechtigt bin. Sie erhalten dazu die elektronische Kopie meiner WBK, sowie Namen und Telefonnummer des Beamten im zuständigen LRA. Original Urkunden versende ich grundsätzlich nicht. Reicht Ihnen das nicht, so senden sie die Ware bitte an meinen Waffenhändler (Details erfolgen per eMail). Freundliche Grüße |
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