22.11.2024 03:01:39 |
von 'by1975'Grundsätzlich schließe ich jegliche Sachmangelhaftung aus. Bin Privatverkäufer. Keine Wandlung, kein Umtausch, keine Minderung, keine Rücknahme und keine Nachverhandlungen. Für alls Sie einen erwerbsscheinpflichtigen Gegenstand erwerben wollen, schicken Sie mir bitte Ihre Erwerbsberechtigung im Original, als Scan per Mail (dann bitte mit Ausweis) oder als (beglaubigte) Kopie mit der Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters der Behörde. Die Beglaubigung sollte nicht älter als 2 Wochen sein. Weiterhin reicht mir auch ein Scan der EWB, dann brauche ich aber zusätzlich zur Telefonnummer des Sachbearbeiters bei der Behörde eine Ausweiskopie des Berechtigten. Ebenfalls möchte ich eine Ausweiskopie bei "Frischlingen", d.h. bei neu angemeldeten Usern von eGun und zwar unabhängig vom Nachweis der Berechtigung. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. by1975
|
Copyright (c) 2002-2024 eGun GmbH Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. • Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern. • Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie unsere AGB und unsere Datenschutzerklärung an. Impressum • Kontakt • zur mobilen Ansicht • EU-Schlichtungsstelle bei Online-Streitigkeiten |