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22.11.2024 01:34:59
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von 'bwana_mwindaji'

Allgemeine Geschäftsbedingung der Fa. Shooting Center Inh. Dipl.-Ing. Stefan Bader Hemerter Str. 5a 86672 Thierhaupten / Ötz USt-Ident-Nr. DE 173 779 868 Steuer-Nr. 102/202-20716 1. Grundsätzliches Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Der Vertragspartner erkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachfolgenden Bestimmungen an. Abweichende Regelungen und Nebenbestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht auf die Beachtung der Schriftform hierfür, in der Vergangenheit und zukünftig, kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Geltung der nachfolgenden Bestimmungen hergeleitet werden. Von den nachfolgenden Regelungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, Abnehmers oder Vertragspartners sind nicht bindend, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Lieferungs- und Leistungsverträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Offensichtliche Unrichtigkeiten, Schreib- oder Rechenfehler berechtigen uns jederzeit zur Berichtigung ohne Verlust der Rechtsverbindlichkeit. Kommt der Vertragspartner mit seinen Gegenleistungen oder Mitwirkungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, die weitere Ausführung von Verträgen einzustellen, bis der Vertragspartner seine ihm obliegenden Leistungen erbracht hat, ohne daß er von seinen Verpflichtungen frei würde. Der Vertragspartner ist auch verpflichtet, den durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzten. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten und Schadenersatz wegen nicht Erfüllung zu verlangen. Der Schadenersatz wegen Nichterfüllung wird vereinbarungsgemäß mit 30 % der Vertragssumme festgesetzt, sofern uns kein höherer Schaden entstanden ist. Es sei denn, die Auftragsbestätigung sieht dafür einen gesonderten Prozentsatz vor. Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Bestätigung durch uns. Die in der Homepage genannten Preise unterliegen den Wechselkursschwankungen. Wir berechnen die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Ist der neue Preis mehr als 5 % höher, so setzen wir uns vor der Lieferung mit Ihnen in Verbindung. Selbstverständlich geben wir Ihnen Preisermäßigungen sofort an Sie weiter. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Änderung der Mehrwertsteuer ändern sich die Preise entsprechend. 2. Lieferung Lieferungen und Leistungen erfolgen generell ab Lager Thierhaupten. Transport und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Auf Wunsch des Vertragspartners werden Lieferungen gegen Transportschäden und Verlust auf seine Kosten versichert. Der Versand erfolgt durch: Post, Bahn, Spediteur unserer Wahl. 3. Lagerung Kommt der Vertragspartner mit der Abnahme von Liefergegenständen in Verzug oder werden Liefergegenstände auf Wunsch des Vertragspartners eingelagert, so geht die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung der Liefergegenstände in diesem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über. Wir haften danach nur noch für Vorsatz. Lagerkosten trägt der Vertragspartner. 4. Lieferungen Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Vertragspartner berechtigt und verpflichtet, uns eine Nachfrist zur Erfüllung der rückständigen Vertragsleistungen von 4 Wochen zu setzen. Schadensansprüche wegen verzögerter Leistung sind ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind jedoch ausgeschlossen. Ist die Ausführung unserer Leistung durch höhere Gewalt oder durch Umstände behindert, an denen uns kein Verschulden trifft, so bleiben die Vertragsbeziehungen auch über die vorgenannte Frist hinaus bestehen, es sei denn, der Vertragspartner hat nach Ablauf der Frist nachweisbar objektiv kein Interesse mehr an der Abnahme der Leistung. Wir bleiben berechtigt, nach Beseitigung der Hindernisse zu leisten oder wegen der Hindernisse vom Vertrag gang oder teil- weise zurückzutreten. Alle Lieferungen, ausgenommen Sonderbestellung, können binnen 14 Tage umgetauscht werden. Die Anlieferung muss im freigemachten Paket erfolgen. 5. Mängel an der Leistung oder Lieferung Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Leistungszugang schriftlich zu erheben. Sind die Rügen berechtigt, erfolgt durch uns nach unserer Wahl kostenfreie Instandsetzung oder Umtausch der mangelhaften Teile. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere aus Schadenersatz, sind ausgeschlossen. 6. Gewährleistung 6.1 Unsere Produkte verlassen stets sorgfältig geprüft und abgenommen unser Haus. Wir leisten Gewähr dafür, daß unsere Produkte bei Auslieferung nicht mit Mängel behaftet sind und daß die zugesicherten Eigenschaften bestehen. Ohne unsere Genehmigung dürfen keine Änderungen oder Reparaturversuche durch Öffnung der gelieferten Waren vorgenommen werden. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung oder Austausch der mangelhaften Teile; gegebenenfalls durch Neulieferung. Auch für ausgetauschte, instandgesetzte oder neugelieferte Teile erlischt die Gewährleistungsfrist nach Ablauf von 6 Monaten nach Gefahrübergang für die ursprüngliche Lieferung. Wird der geltend gemachte Mangel von uns nicht anerkannt, so verjährt der konkrete Gewährleistungsanspruch nach 1 Monat nach schriftlicher Zurückweisung. Anerkannte Mängel werden nach Zurverfügungstellung des mangelhaften Gerätes in unserem Hause und (bei Waffen: durch einen Büchsenmacher) beseitigt. Frachtkosten und Transportrisiken gehen zu Lasten des Vertragspartner. 6.2 Bei Komponenten gewähren wird grundsätzlich von unseren Lieferanten uns gegenüber eingeräumten Garantieanspruch, in der Regel sechs Monaten ab Gefahrübergang an den Vertragspartner. 7. Eigentumsvorbehalt 7.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht an den Abnehmer erst nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten uns gegenüber über. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne vom Abnehmer bezeichnete Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung und bezieht sich auf sämtliche bisher erbrachten Lieferungen. 7.2 Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß für uns darauf Verbindlichkeiten entstehen. Wird von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt auch der Erwerber schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns. 7.3 Der Erwerber darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn seine Abnehmer nicht die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen haben. Sicherungsübereignung und Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Erwerber nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, hat uns der Vertragspartner bzw. der Erwerber unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden. 7.4 Veräußert der Abnehmer die von uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse allein - gleich in welchem Zustand -, so tritt er hiermit bereits jetzt bis zu vollständigen Tilgung alle Verbindlichkeiten uns gegenüber, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer ab mit allen Nebenrechten einschließlich seines Gewinns. Erfolgt die Veräußerung der Vorbehalts - gleich in welchem Zustand - zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und / oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen an Dritte, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf die Höhe des von dem Erwerber für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Wertes. Der Abnehmer ist ermächtigt, die uns mit dieser Vorausabtretung abgetretenen Forderungen für uns, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr einzuziehen, allerdings nur solange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit wiederrufen werden. Auf unser Verlangen hin ist der Vertragspartner verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. 7.5 Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte unsere Forderung um mehr als 20 %, so wird auf Antrag des Vertragspartners der darüber hinausgehende Teil der Sicherungsrecht nach unserer Wahl freigegeben. 7.6 Wir eine Rechnung vier Wochen nach Zugang nicht vollständig beglichen, befindet sich der Käufer im Verzug. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem üblichen Zinssatz fällig. Zuzüglich der Mahnungsgebühren. 8. Verkauf von Erwerbspflichtigen Waren Waffen, Munition, wesentliche Teile oder sonstige EWB-pflichtige Teile werden nur an Personen abgegeben, die diese EWB bei uns vorgelegt haben. EWB-nötige Daten sowie bei nicht näher bekannten Personen dessen Identifikationsdaten werden von uns schriftlich festgehalten. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg

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