21.11.2024 22:59:29 |
von 'blaumouche'Achtung: Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren auch bei Privatverkäufen vor. Jeder Käufer könnte also 52 Wochen nach Kauf hingehen, die Ware als nicht mehr funktionsfähig deklarieren und Ersatz verlangen. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Mit Kauf dieses Angebotes Ihrerseits, stellen Sie mich von dieser Gewährleistung / Garantie frei. Des Weiteren werden keine Reklamationen anerkannt. Nachverhandlung nach Warenerhalt ist ebenfalls ausgeschlossen. Dies ist ein Privatverkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes, kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistung! Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des ersteigerten Artikels ist ausgeschlossen. Der Artikel wird deshalb unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Verkauf von Privat an Privat, deshalb keine Rechnung, Quittung oder Ausweis von MwSt. möglich! |
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