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25.11.2024 14:05:54
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von 'allien11'

 

Ich verkaufe o. g. Artikel unter Ausschluss jeglicher Garantie / Gewährleistung und Sachmängelhaftung, keine Rückgabe und das klingt juristisch dann so:

 

Dies ist eine Versteigerung/Angebot im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende/Käufer nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebot / Kauf an. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. im Falle des Sofortkaufes, gelten alle Mängel, auch nicht aufgelistete als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und/oder Reklamation verzichten. Für Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen! Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft! Bieten/kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen, da ich ausdrücklich zur Prüfung des Kaufgegenstandes vor dem Bieten/Kaufen hiermit aufgefordert haben! Mit dem Artikel in Zusammenhang bereitgestellte Fotos sind als andeutig und nicht als eindeutig anzusehen. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Für verloren gegangene Sendungen komme ich verständlicherweise nicht auf, Regressansprüche müssen vom Empfänger der Sendung an das jeweilige Transportunternehmen gestellt werden! Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Ware in Empfang nehmen!

 

 

 

 

Bitte beachten Sie, das ich die hier angebotenen Artikel

nach besten Wissen​ und Gewissen verkaufe!

Sollte es wiedererwarten Unstimmigkeiten geben,

finde ich mit Sicherheit eine zufriedenstellende Lösung

Viel Spass beim Bieten!


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