eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler
21.11.2024 21:05:22
Werbung


Suchvorschläge sind aus - Erweiterte Suche
Sie sind nicht eingeloggt - einloggen

von 'Wotanodin'

Hallo an Alle. Grundsätzlich bin ich der Meinung, wer etwas ersteigert der sollte dies auch bezahlen und den Kauf abwicklen, dazu gehört auch die Kommunikation zwischen den egun-Partnern. Wer mal was falsches Ersteigert - d.h. es nach Ablauf der Auktion nicht will soll sich melden und den Kontakt aufnehmen - bei einer ordentlichen Kommunikation kann man immer was machen. Und auf Auktionen, für die eine EWB erforderlich ist - bei Angebotsabgabe sollte man auch die richte EWB besitzen.

Copyright (c) 2002-2024 eGun GmbH Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. • Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern. • Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie unsere AGB und unsere Datenschutzerklärung an.

ImpressumKontaktzur mobilen AnsichtEU-Schlichtungsstelle bei Online-Streitigkeiten
request time: 0.003508 sec - runtime: 0.023421 sec