22.11.2024 15:59:40 |
von 'Wildsau91'Bei Verkäufen unter Privatleuten erlaubt der Gesetzgeber die Vereinbarung eines Ausschlusses der gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Bei meinen Auktionen beschreibe ich ausführlich alle Vor- und Nachteile meines Angebotes, dazu gehören auch präzise Fotos die meine Beschreibung unterstützen, deshalb Ausschluss jeglicher Gewährleistung kein Umtausch, keine Rückgabe! Wer ein Gebot abgibt erkennt den Ausschluss an, Versand des Artikels nach Geldeingang, unversichert Risiko des postalischen Verlustes geht immer zu Lasten des Käufers, versuche auch die günstigste Versandart zu nutzen.Wenn ich Ware erhalte so gebe ich auch anschließend meine Bewertung ab, gleiches darf ich auch von meinen EGUN Partnern/in erwarten |
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