22.11.2024 14:15:26 |
von 'Venatioaperis'Negative Bewertungen lassen mich nun kalt,werde sie jetzt mit Anstand sammeln,wer unversicherten Versand will,bekommt ihn auch,nachher NEGATIV habe es nicht erhalten,das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das klar,könnte jedesmal Anzeige wegen Verleumdung erstatten. Nachdem ich meinen Gewerblichen Verkauf incl.Waffenhandel am 31.8.2016 aus Gesundheitlichen Gründen (Rollstuhl)meinen Nachfolger A.Klein übergeben habe.Erfolgt der Verkauf seitdem nur noch Privat im kleinen Stil.Deshalb keine Garantie,Rücknahme und der Verkauf erfolgt unter Ausschluß der Sachmängelhaftung.Sollte dennoch berechtige Einwände bestehen,es läst sich über alles Sprechen.Bitte beim Versand auch die gültigen Versandgesetze nach BGB beachten.Danke und viel Spaß beim Bieten. |
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