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Privatverkauf:
Die Überlassung erfolgt nur an Käufer mit der entsprechenden und erforderlichen Erwerbserlaubnis, wie z.B. an Sportschützen, Jäger, Sammler, Sachverständige, Händler oder Büchsenmacher.
Die Überlassung wird bei der zuständigen Behörde zeitnah, sobald die Überprüfung des Käufers (Erwerbers) und der Kauf abgeschlossen ist, angezeigt. Spätestens, wenn die Waffe an die Spedition geht.
Wird eine Waffe an Jemanden Verkauft, der nicht die erforderliche Erwerbserlaubnis besitzt, besteht die Möglichkeit, die Waffe an Jemanden zu überlassen, der die Erlaubnis besitzt. Das wäre z.B. der Fall wenn jemand eine Waffe kauft, die nur an Händler, Büchsenmacher, Sammler oder Sachverständige überlassen werden darf. In so einem Fall bezahlt der Käufer und die Waffe wird dann an Jemanden überlassen, den mir der Verkäufer nennt und der die Erwerbsberechtigung besitzt!
Die Erwerbserlaubnis muss zeitnah, nach dem Kauf, durch den Käufer erbracht werden bzw. jemand genannt werden, der die Erwerbserlaubnis hat und an den die Waffe dann überlassen wird. Die Erwerbserlaubnis der Person an die überlassen wird, wird vom Verkäufer bei der zuständigen Behörde überprüft.
Ein Verkauf an Jemanden außerhalb Deutschland ist möglich, wenn dem Verkäufer ein Händler genannt wird, der die entsprechenden Erwerbserlaubnisse hat. Der Verkäufer überlässt ausschließlich in Deutschland, an Personen, mit entsprechender Erwerbserlaubnis. Der Käufer muss sich dann selbst um den Export aus Deutschland kümmern.
Der Versand, die Prüfung der Erwerbserlaubnis und jede weitere Abwicklung erfolgt erst, nachdem bezahlt wurde. Der Versand in Deutschland erfolgt durch eine Spedition mit den nötigen Erlaubnissen. Der Preis für den Versand im Inland richtet sich bei Kurzwaffen und bei Langwaffen, nach Größe, Gewicht, Zeitfenster und der Transportversicherung, welche 1% des Wertes ausmacht. Daher sind die Versandkosten variabel. Ohne Transportversicherung wird nicht versendet! Daher kann der Transport je nach Waffenwert ca. 50€ - 150€ betragen. Die Kosten für den Versand sind nicht im Kaufpreis enthalten. Transportschäden müssen unverzüglich nach Erhalt mitgeteilt werden.
Bei einer freiwilligen und kulanten Rücknahme, kommt der Käufer für alle zusätzlichen Kosten auf. Spaßkäufer, Käufer ohne Erlaubnis bzw. ohne eine 3te Person, an die überlassen werden kann, werden gemeldet und zur Anzeige gebracht. Das selbe gilt für Käufer im Ausland, die keinen Waffenhändler haben, an den der Verkäufer, in Deutschland, überlassen kann. Bei Export wird vom Verkäufer ausschließlich an den Händler in Deutschland geliefert, an den überlassen werden kann. Der Export ist Sache vom Händler und Käufer. Werden vom Käufer unnötige Kosten oder zusätzlicher Zeitaufwand (Wiedereinstellung usw…) verursacht, übernimmt der Käufer die Haftung, die Kosten und wird gemeldet bzw. zur Anzeige gebracht. Bei unnötigen Verzug oder bei Rücktritt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Kosten, Ausfälle usw. dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Des Weiteren muss sich der Verkäufer darüber im Klaren sein, dass der Versand nach dem Kauf, seine Zeit benötigt. Behörden müssen kontaktiert werden, die nötige Verpackung muss erfolgen, die Spedition muss die Waffe abholen und dem Käufer bzw. dem Überlaßer, persönlich übergeben.
Durch den Kauf stimmen Sie dem Kaufvertrag seinen Vereinbarungen (myGun)zu, welche nach deutschem Vertragsgesetz, durch Angebot und Annahme/Kauf zustande kommen. Liest der Käufer diese Vereinbarungen nicht oder erst nach dem Kauf, ist das dem Käufer seine eigene Schuld.
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