von 'Stefan_Nord'Ich bin Sammler von freien Western-Waffen insbesondere Luft- und Federdruck, CO2, Schreckschuss oder einschüssige Vorderlader mit historischem Vorbild und darüber hinaus auch bedürfnisfreie Kleinstkaliber-Modelle (4mm M20, 4mm RF kurz/lang).
Im Bereich der Schreckschusswaffen (mit PTB im Kreis) fehlen mir noch ein paar wenige ausgewählte Stücke. Wer in dem Bereich (PTB 5-72, 6-72, 86, 254, 320/2, 356, 357, 358, 374, 505) etwas abzugeben hat, kann sich bezüglich meiner Fehlliste gerne an mich wenden. Darüber hinaus bin ich immer auch am Ankauf besonderer Sammlerstücke im Western-Bereich interessiert.
Nun auch Sammler von erlaubnispflichtigen Revolvern sowie Unterhebel- und Vorderschaftrepetiergewehren deren Model in den USA vor dem 11.11.1918 entwickelt wurden (einschließlich deren historisch nachgebauten Neo-Classiker).
Für alle meine Verkäufe gilt: Ich bin kein gewerblicher sondern ein privater Anbieter. Das gilt auch für Auktionen, die ich für Dritte durchführe, um ihnen einen Gefallen zu tun. Bei meinen Beschreibungen versuche ich möglichst objektiv zu bleiben. Offensichtliche Fehler werden auch als solche beschrieben. Gleichwohl schließe ich jede Gewährleistung/Garantie aus. Tausch, Rücknahme, Wandlung, Minderung und ähnliche juristische/kaufmännische Instrumente sind ebenfalls ausgeschlossen. Ich bemühe mich, nach Geldeingang schnellstmöglich die ersteigerte Ware zu versenden, bitte aber um Verständnis, wenn sie mal nicht gleich zwei Tage nach Geldeingang bereits vor der Haustür liegt. Grundsätzlich wird per Paket versendet. Das ist versichert und die Sendungsverfolgung mit dabei. Bücher, Zeitschriften, Kataloge sowie DVD etc. versende ich in der Regel als Maxi- oder Großbrief per Einwurfeinschreiben auf Gefahr des Käufers.
Bei meinen Käufen bin ich ebenfalls bemüht, umgehend zu überweisen. Im Regelfall sollte das Geld am nächsten Bankarbeitstag auf dem Konto des Verkäufers sein.
Ansonsten: siehe meine Bewertungen und bei Fragen: Stefan @ Kunz-Jardelund Punkt DE
Aus gegebenem Anlass: Auch wer historische Waffen an Sammler verkauft, muss die Vorschriften des Beschussgesetzes einhalten. Wenn fehlende Beschusszeichen mit der Fertigung der Waffe vor dem 01.01.1891 begründet werden, erwarte ich, dass entsprechende Nachweise mit der Überlassung der Waffe vorgelegt werden. Diese Nachweise müssen erkennen lassen, dass die Waffe mit der jeweiligen Seriennummer vor dem im Gesetz genannten Datum hergestellt wurden und sich auch im ursprünglichen Auslieferungszustand befindet (keine nachträgliche Veränderung an wesentlichen Waffenteilen). Die Nachweise können durch sog. Factory Letter, Sachverständigen-Gutachten oder durch Auszüge aus entsprechender Fachliteratur, die eine Zuordnung der Waffe und ihrer Seriennummer belegen können (z.B. Flayderman), erbracht werden.
Können derartige Nachweise nicht erbracht werden, ist ggf. eine Nicht-Beschussbescheinigung eines deutschen Beschussamtes zu der jeweiligen Waffe vorzulegen. Idealer Weise werden die Hintergründe für einen fehlenden Beschuss und ggf. vorliegender Nachweise in der Artikelbeschreibung vollumfassend dargestellt.
Wer Artikel als etwas anbietet, was sie nicht sind z.B. durch die Deklarierung als Produkt eines Premium-Herstellers, obwohl es sich um eine Replik handelt, muss mit den Konsequenzen leben.
Gleiches gilt für Verkäufer von erlaubnisfreien Waffen, deren Voraussetzung für die Erlaubnisfreiheit aufgrund von erkennbaren Manipulationen erloschen sein könnte und zwar völlig unabhängig davon, wer die Manipulation vorgenommen hat.
In jedem Fall gilt: Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Überlassung von Waffen ist der Verkäufer verantwortlich! Diese Pflichten, egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer, können auch nicht durch Auftragsbedingungen oder die Formulierung von Ausschlüssen (z.B. in Artikelbeschreibungen) abbedungen werden.
In diesem Sinne: Be fair and we'll get along.
So long
Powder Steff
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