22.11.2024 09:47:57 |
von 'Sporddi'Ab sofort schreibt das neue EU-Gesetz vor, nachfolgenden Vermerk bei Privatverkäufen aufzuführen: "Ich verkaufe bei meiner Auktion eine Gebrauchtwaffe. Diese Waffe ist aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meiner Auktion keinerlei gewerbliche Zwecke. Eine Rechnung gibt es hierfür nicht. Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewährleisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerte Waffe keine Gewährleistung übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und auf Umtausch bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten! Versand- und Lieferinformation: Der Versand der Waffe erfolgt unverzüglich nach vollständigem Zahlungseingang sowie Eingang und erfolgter Überprüfung Ihrer Erwerbsberechtigung. Der Versand kann nur gegen Empfangsbestätigung des Erwerbsberechtigten erfolgen – d. h. persönliche Zustellung mit Identitätsprüfung durch den Paketzusteller. Bevor wir zu einer negativen Bewertung kommen sollten nun dieser Zusatz: Sollte etwas nicht in Ordnung oder mißverstanden worden sein, bitte mit mir Kontakt aufnehmen, eine Lösung findet sich immer. Bitte bei Anfragen nach Sofortkaufpreis auch einen Preis anbieten. Porto ins Ausland vorher erfragen. |
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