21.11.2024 22:49:31 |
von 'Speedy_T'WICHTIG Ab sofort schreibt das neue EU-Gesetz vor, nachfolgenden Vermerk Mit dem Kauf von Gegenständen, die mit Emblemen des Dritten Reiches oder damals maßgeblicher Organisationen versehen sind, verpflichtet der Käufer sich dazu, diese Dinge nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch zu nutzen. Eine solche Nutzung wäre nach § 86 a StGB strafbar, und alle Käufer solcher Gegenstände versichern, dass sie keinerlei strafbaren Absichten im Sinne des § 86 a StGB verfolgen. Mit Abgabe eines Gebotes akzeptiert der Besucher diese Bedingungen.
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