21.11.2024 21:37:47 |
von 'Sgt_Elias'Ein weit verbreiteter Irrglaube besteht darin, dass Kunden im stationären Handel das Recht haben, Artikel ohne Mangel zurückzugeben. In Wirklichkeit ist dies nur eine freiwillige Leistung des Einzelhändlers. Im Onlinehandel hingegen steht dem Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Wenn ein Käufer im Einzelhandel oder im Fernabsatzvertrag (Onlinehandel, Telefonbestellung) eine mangelhafte Ware erhält, kann er seine Gewährleistungsrechte geltend machen. Eine Garantie wird hingegen freiwillig vom Hersteller gegeben. Im Privatverkauf gibt es kein Rückgaberecht. Da ich als Privatperson verkaufe, gibt es gesetzlich keine Gewährleistung sowie 14 tägiges Rückgaberecht! Ich garantiere nur das die Ware wie beschrieben ist bei Versand. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung |
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