25.11.2024 01:03:13 |
von 'Rottweil1'Vor Abgabe eines Gebotes: Ich bin Privatverkäufer und schließe somit jede Art von Rücknahme Garantie oder Nachverhandlungen aus. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatz Gesetzes kein Rücknahme besteht. Angaben zum Artikel mache ich nach bestem Wissen und Gewissen. Rückfragen können mir natürlich immer unter meiner Email familie.schnepf@web.de zugeschickt werden. |
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