22.11.2024 10:16:12 |
von 'Ranch1'Hallo eGuner, Ich bin Jäger und Sportschütze, demzufolge nutze ich diese Plattform um als Privatperson Artikel zu ersteigern oder auch anzubieten. Handelspartner sollten sowohl das Waffenrecht als auch das Vertragsrecht kennen. Sofern ein von mir angebotener Artikel ersteigert wird, bei dem eine Erwerbsberechtigung erforderlich ist, muss diese der Ware entsprechend zumindest in Kopie mit Anschrift der waffenrechtlich zuständigen Behörde vorgelegt werden. Mit dem Zuschlag als Höchstbieter kommt ein rechtmäßig bindender Kaufvertrag zustande. Nachverhandlungen und Rücktritt von der Auktion sind daher grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Abschluss der Transaktion sollte es für die Handelspartner selbstverständlich sein, eine gegenseitige Bewertung vornehmen, um weiteren Handelspartnern die Möglichkeit der Orientierung zu geben. Gut Schuss und Waidmannsheil |
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