29.11.2024 02:37:31 |
von 'Oldharry11'Zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden das er kein Widerrufsrecht gemäss dem Fernabsatzgesetz genießt. Es handelt sich bei dieser Versteigerung - sofern nicht ausdrücklich als "Neu und Originalverpackt" beschrieben - um Gebrauchtware(n) Die ersteigerte Ware wird nach Eingang des Auktionsendpreises und Versandkosten auf meinem Konto sowie Vorlage des Altersnachweises und/oder Erwerbsberechtigung in beglaubigter Kopie evtl.SCAN (soweit erforderlich) sofort versand. Bei unversichertem Versand übernehme ich keine Haftung für den Verlust der Ware!! |
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