22.11.2024 01:17:18 |
von 'McCloud'In meinen Auktionen verkaufe ich ausschließlich Sachen aus meinem Privatbesitz. Da seit 2008 die neue EU-Richtlinie 1 Jahr Gewährleistung auch für Privatverkäufe vorsieht - soweit der Verkäufer es nicht anders ausschließt - erkläre ich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung im Sinne der EU-Richtlinie übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes oder des Sofortkaufs erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Garantie / Gewährleistung zu verzichten. Auf bei mir gekaufte Artikel besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht (§312dAbs.4Nr.5BGB). Bieten Sie nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. |
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